Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verträge zwischen dem Auftragnehmer SKEA Ingenieurbüro (nachfolgend AN) und dem Auftraggeber (nachfolgend AG). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des AG werden nicht anerkannt, es sei denn, der AN hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail zugestimmt.

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge, die der AG mit dem AN über die Internetseite www.skea-baustatik.de oder per E-Mail abschließt. Sie ergänzen die individuellen Vertragsvereinbarungen.

(3) Der AN erbringt Leistungen der Tragwerksplanung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung. Die Leistungen sind in § 3 näher beschrieben.

(4) Der AG wird vor Vertragsschluss (sofern Verbraucher) gemäß § 7 Abs. 2 HOAI in Textform darauf hingewiesen, dass Honorare abweichend von der HOAI frei vereinbart werden können.

§ 2 Vertragsschluss, Angebot und Bearbeitungszeit

(1) Angebote des AN auf der Website sind unverbindlich. Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung des AG durch den AN zustande (z. B. durch Auftragsbestätigung oder Leistungsbeginn nach Zahlungseingang).

(2) Der AN behält sich vor, Aufträge bei ungewöhnlicher Komplexität (außerhalb Bauwerksklassen 1–3 HOAI), fehlenden Unterlagen oder nicht im Leistungsumfang enthaltenen Zusatzleistungen abzulehnen oder zu stornieren. In diesem Fall erfolgt unverzügliche Benachrichtigung.

(3) Bearbeitungszeit: Die Bearbeitung beginnt nach vollständigem Zahlungseingang und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Die Regelbearbeitungszeit beträgt bis zu 30 Werktage. Fehlende Unterlagen werden unverzüglich (spätestens innerhalb von 96 Stunden) angefordert. Verzögerungen durch den AG verlängern die Frist entsprechend.

§ 3 Leistungsumfang und Lieferumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus Anlage 14 HOAI 2021 und den individuellen Vertragsunterlagen. Der AN erbringt Leistungen für Bauvorhaben der Bauwerksklassen 1–3 in üblicher Bauweise.

(2) Lieferumfang (digital als PDF):

  • Statische Berechnung
  • Positionspläne
  • Schal- und Bewehrungspläne mit Stahllisten (bei Stahlbetonbauteilen)
  • Ausgefüllte Zeile „Tragwerksplaner" im Bauantrag

(3) Nicht im Leistungsumfang enthalten sind u. a.:

  • Baugrundgutachten / Pfahlgründungen (außer Anpassung bei Vorlage)
  • Schall- und Wärmeschutznachweise (auf Anfrage gegen Aufpreis)
  • Statische Nachweise von Bau-/Montagezuständen, Fassaden, nichttragenden Wänden, Spannbeton etc.
  • Werkstattzeichnungen

Ausführliche Aufzählung erfolgt im individuellen Angebot.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Honorar

(1) Es gelten die im Angebot / Vertrag vereinbarten Pauschalhonorare inkl. MwSt.

(2) Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die Bearbeitung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.

(3) Skontoabzug ist ausgeschlossen.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der AG erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Unterlagen ausschließlich für das beauftragte Projekt. Eine Weiterverwendung für andere Projekte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des AN und zusätzlicher Vergütung.

(2) Urheber- und Eigentumsrechte des AN bleiben unberührt (§§ 7 ff. UrhG).

§ 6 Lieferzeit

Die Lieferfrist beträgt in der Regel 14–30 Werktage ab vollständiger Unterlagen- und Zahlungseingang. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des AG verlängern die Frist.

§ 7 Abnahme, Mängelhaftung

(1) Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der AG sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang schriftlich beanstandet.

(2) Mängelansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der AN haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt, im Übrigen nur im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung.

§ 8 Haftpflichtversicherung und Haftungsbegrenzung

(1) Der AN unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3.000.000 € für Personenschäden und 300.000 € für Sach- und Vermögensschäden.

(2) Die Haftung des AN ist auf diese Versicherungssummen beschränkt, soweit nicht gesetzlich zwingend (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten) etwas anderes gilt.

§ 9 Vorzeitige Vertragsbeendigung / Kündigung

(1) Der AG kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB).

(2) Im Falle der Kündigung durch den AG erhält der AN die volle Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie für noch nicht erbrachte Leistungen eine Vergütung gemäß § 648 BGB. Abweichend von der gesetzlichen Vermutung des § 648 Satz 3 BGB (5 %) vereinbaren die Parteien, dass dem AN 60 % der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen. Dem AG bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem AN tatsächlich ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

(3) Kündigt der AN aus wichtigem Grund, den er nicht zu vertreten hat, gilt Absatz 2 entsprechend.

(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsregelungen.

§ 10 Streitbeilegung

Bei Streitigkeiten vereinbaren die Parteien vorrangig eine außergerichtliche Streitbeilegung, z. B. nach der Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL-Bau) oder der Schlichtungsordnung der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau.

§ 11 Sonstiges

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leonberg, soweit gesetzlich zulässig (für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen).

(3) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SKEA Ingenieurbüro, Fichtestr. 19, 71229 Leonberg, E-Mail: info@skea-baustatik.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist, zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung